Wohnbau-Fachbegriffe
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Auflassung
Endgültige grundbuchrechtliche Eigentumsübertragung. Ausführung nach Mitteilung des Verkäufers an das Grundbuchamt über Eingang des Kaufpreises.
Auflassungsvormerkung
Im Grundbuch eingetragene Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Die Eintragung erfolgt nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und dient dazu, die Immobilie für den Käufer zu sichern, so dass eine weitere Veräußerung seitens des Verkäufers nicht mehr möglich ist.
GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es ist ein neues Gesetz für die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Bisherige Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) treten damit außer Kraft.
Grundbuch
Vom Grundbuchamt verwaltetes Dokument, in dem die Informationen (wie zum Beispiel Größe, Belastungen, Eigentümer etc.) zu einem bebauten oder unbebauten Grundstück enthält.
Grunddienstbarkeit
Die Belastung eines Grundstücks durch den Eigentümer eines anderen Grundstücks. Häufig vorkommende Grunddienstbarkeit: Wegerecht.
Grunderwerbsteuer
Steuer die durch den Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks anfällt. Kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Grundschuld
Monetäre Belastung eines Grundstücks durch einen Dritten. Kann zum Beispiel zur Absicherung eines Darlehens genutzt werden.
Grundsteuer
Steuer auf Grundstückseigentum zugunsten der Gemeinde/Stadt.
Kaufnebenkosten
Zusätzliche Kosten, die nicht im Kaufpreis einer Immobilie enthalten sind, z.B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten für die Eintragung einer Grundschuld etc.
MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
Umfangreiche Verordnungssammlung, die alle wichtigen Punkte des Vertragsverhältnisses zwischen Käufer und Makler bzw. Bauträger regelt. Die Verordnung dient in erster Linie zum Schutz des Käufers und der Vermeidung der unzulässigen Mittelverwendung durch den Verkäufer.
Mehrwertsteuer
Bei Wohnimmobilien ist keine Mehrwertsteuer-Option gegeben.
Miteigentumsanteile
Der Miteigentumsanteil bezeichnet den rechnerischeren Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Sondereigentum
Sondereigentum ist ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Geschäftsräumen, Lagerräumen etc.) bestehen.
Sondernutzungsrecht
Mit dem Sondernutzungsrecht wird die Befugnis bezeichnet, die dem Rechteinhaber ermöglicht, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen. Die anderen Wohnungseigentümer sind von der (Mit-) Nutzung ausgeschlossen.
Teilungserklärung
Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum des Grundstücks in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit dem Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das für den Käufer zuständige Finanzamt gegenüber dem Notariat, dass von seitens des Finanzsamts keine Bedenken gegen die Eintragung im Grundbuch bestehen. Erst nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Eigentumsübertragung vollzogen werden.
Vormerkung auf Eigentumsübertragung
Im Grundbuch eingetragene Vormerkung auf Eigentumsübertragung. Die Eintragung erfolgt nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags und dient dazu, die Immobilie für den Käufer zu sichern, so dass eine weitere Veräußerung seitens des Verkäufers nicht mehr möglich ist. Siehe auch Auflassungsvormerkung.
Wohnflächenberechnung
Die rechtlich fundierte Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses basierend auf der Wohnflächenberechnungsverordnung. Regelt zum Beispiel den Flächenanteil für Terrassen und Balkone, den Putzabzug, die Berechnung der Fläche unter Dachschrägen etc.